Arbeitsplatzabklärung

Die Ganzheitliche Arbeitsplatzabklärung – eine Neuheit in der Arbeitgeberberatung


Wenn Arbeitnehmende unfall- oder krankheitsbedingt ausfallen oder auszufallen drohen, sind Arbeitgeber je nach Schweregrad der vorliegenden Gesundheitsproblematik neben Geldleistungen infolge Lohnausfalls auch auf eine fachkompetente Unterstützung im Prozess der beruflichen Wiedereingliederung angewiesen. Genau hier setzen Case (Care) Manager (Krankentaggeld- und Unfallversicherungen) sowie Eingliederungsfachpersonen der Invalidenversicherung an.

Was aber, wenn diese Fachpersonen bei einem Arbeitgeber vorstellig werden und sich mit Fragen konfrontiert sehen, die sie nicht beantworten können – Fragen rund um das funktionelle Leistungsvermögen der betroffenen Person? Die Beratenden fungieren in dieser Situation als reine Träger von Informationen, die sie selbst als Nichtmediziner meist nicht verstehen. Sie transportieren (im Falle der IV / Suva) theoretische und generell abstrakte Formulierungen in Form eines Zumutbarkeitsprofils / einer kreisärztlichen Stellungnahme, können auf darauffolgende praxisbezogene Rückfragen der Arbeitgeber und damit verbundenen Unsicherheiten zur verwertbaren Leistungsfähigkeit der betroffenen Person aber oftmals nicht antworten.

Die zap Baden AG schliesst genau diese Lücke: Unsere Dienstleistungen werden gezielt in die Arbeitgeberberatung miteinbezogen und schaffen mehr Transparenz zwischen medizinischer Theorie und Praxis. Eine Massnahme mit dem übergeordneten Ziel des Arbeitsplatzerhalts und anwendbar, wo betroffene Arbeitnehmende, deren Arbeitgeber sowie die zuständige Versicherung im Unklaren über die verwertbare Arbeitsfähigkeit in der angestammten Tätigkeit stehen. Die von David Ludin verfassten Dienstleistungen wurden im Jahr 2022 in den Leistungskatalog der IV-Stelle Aargau aufgenommen und sind seither im Rahmen einer Leistungsvereinbarung geregelt.